{"id":5,"date":"2017-11-01T16:04:02","date_gmt":"2017-11-01T15:04:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sigeko.expert\/?page_id=5"},"modified":"2019-04-23T19:24:11","modified_gmt":"2019-04-23T17:24:11","slug":"sigeko","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sigeko.expert\/wordpress\/sigeko\/","title":{"rendered":"SiGeKo \u2013 das unbekannte Wesen"},"content":{"rendered":"<p>Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz\u00adkoordinator (SiGeKo) ist f\u00fcr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Seit 1998 ist Bestellung eines SiGe-Koordinators in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Besch\u00e4ftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle t\u00e4tig werden.<\/p>\n<p>Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter kann die Funktion des SiGeKo selbst \u00fcbernehmen, wenn er die erforderliche Eignung besetzt. Ist dies nicht der Fall, muss er einen Koordinator bestellen, z.B. einen externen Dienstleister.<\/p>\n<p>Neben der Bestellung des SiGeKo macht die Baustellenverordnung weitere Vorgaben, die in der Planungsphase des Bauvorhabens zu erf\u00fcllen sind.<\/p>\n<p>Laut \u00a7\u00a02\u00a0BaustellV ist eine Vorank\u00fcndigung f\u00fcr jede Baustelle n\u00f6tig, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage betr\u00e4gt und auf der mehr als 20 Besch\u00e4ftigte gleichzeitig t\u00e4tig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage \u00fcbersteigt. Die Vorank\u00fcndigung muss sp\u00e4testens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde \u00fcbermittelt werden. Dar\u00fcber hinaus ist sie auf der Baustelle sichtbar auszuh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt werden, wenn Besch\u00e4ftigte mehrerer Arbeitgeber t\u00e4tig werden und<\/p>\n<ul>\n<li>eine Vorank\u00fcndigung notwendig ist oder<\/li>\n<li>besonders gef\u00e4hrliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgef\u00fchrt werden (z.B. Arbeiten mit m\u00f6glicher Absturzh\u00f6he von mehr als 7 m).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine genauere \u00dcbersicht gibt folgende Tabelle:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-11 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.sigeko.expert\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/Tabelle-Aktivit\u00e4ten-nach-BaustellV-300x269.jpg\" alt=\"\" width=\"596\" height=\"534\" srcset=\"https:\/\/sigeko.expert\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/Tabelle-Aktivit\u00e4ten-nach-BaustellV-300x269.jpg 300w, https:\/\/sigeko.expert\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/Tabelle-Aktivit\u00e4ten-nach-BaustellV.jpg 707w\" sizes=\"auto, (max-width: 596px) 100vw, 596px\" \/><\/p>\n<p>Der SiGe-Plan gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die auf der Baustelle durchzuf\u00fchrenden Arbeiten inklusive zeitlicher Einordnung. Au\u00dferdem werden dort die Gef\u00e4hrdungen und die erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen beschrieben.<\/p>\n<p>Neben der Baustellenverordnung sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten. Sie geben den Stand der Technik bez\u00fcglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.<\/p>\n<p>Der SiGeKo nimmt in der Planungsphase des Bauvorhabens sowie in der Ausf\u00fchrungsphase unterschiedliche Aufgaben wahr, die in \u00a7 3 Absatz 2 und 3 BaustellV sowie in der RAB 30 beschrieben sind.<\/p>\n<p>In der Planungsphase koordiniert der SiGeKo die Ma\u00dfnahmen aus den allgemeinen Grunds\u00e4tzen nach \u00a7\u00a04\u00a0ArbschG. Der SiGeKo stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen T\u00e4tigkeiten auf oder in der N\u00e4he der Baustelle fest.<\/p>\n<p>Des Weiteren zeigt der SiGeKo M\u00f6glichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf. Er arbeitet den SiGe-Plan aus und passt ihn ggf. an den Planungsprozess an. Au\u00dferdem stellt der SiGeKo die Unterlage f\u00fcr sp\u00e4tere Arbeiten zusammen, die die erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz liefert, die bei m\u00f6glichen sp\u00e4teren Arbeiten an der baulichen Anlage zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n<p>Des Weiteren wirkt der SiGeKo darauf hin, dass Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen Beachtung finden. Der SiGeKo ber\u00e4t bei der Terminplanung um Gefahren zu vermeiden, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wirkt der SiGeKo ggf. bei der Erstellung der Vorank\u00fcndigung und deren \u00dcbermittlung an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt f\u00fcr Arbeitsschutz) mit.<\/p>\n<p>Die Bestellung des Koordinators muss so rechtzeitig erfolgen, dass er die in der Planungsphase des Bauvorhabens zu erf\u00fcllenden Aufgaben erledigen kann, d.h. zu Beginn der Planungsphase.<\/p>\n<p>In der Ausf\u00fchrungsphase des Bauvorhabens koordiniert der SiGeKo die Anwendung der allgemeinen Grunds\u00e4tze nach \u00a7\u00a04\u00a0ArbSchG und ber\u00fccksichtigt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen T\u00e4tigkeiten auf der Baustelle. Der SiGeKo f\u00fchrt Sicherheitsbesprechungen durch und informiert alle Auftragnehmer \u00fcber die Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Sicherheit und Gesundheitsschutz. Er macht den SiGe-Plan den Verantwortlichen bekannt, schreibt ihn fort und wirkt auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzma\u00dfnahmen durch die beteiligten Unternehmen hin. Eine weitere wichtige Aufgabe des Sicherheitskoordinators ist die Durchf\u00fchrung von Sicherheitsbegehungen inklusive Dokumentation und Ergebnisauswertung.<\/p>\n<p>Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.<\/p>\n<p>Die Unternehmer bleiben verantwortlich f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Arbeitsschutzpflichten und haben die Hinweise des SiGeKo sowie den SiGe-Plan zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Die SiGeKo ist in der Regel nicht weisungsbefugt, sofern dies nicht vertraglich durch den Bauherrn bestimmt wurde.<\/p>\n<p>Aber eines ist wichtig, es gilt grunds\u00e4tzlich solche oder \u00e4hnliche Bilder zu verhindern:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<figure id=\"attachment_21\" aria-describedby=\"caption-attachment-21\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-21\" src=\"https:\/\/sigeko.expert\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/2015-03-04-10.22.34-300x169.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"169\" srcset=\"https:\/\/sigeko.expert\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/2015-03-04-10.22.34-300x169.jpg 300w, https:\/\/sigeko.expert\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/2015-03-04-10.22.34-768x432.jpg 768w, https:\/\/sigeko.expert\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/2015-03-04-10.22.34-1024x576.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-21\" class=\"wp-caption-text\">Wenn Sicherheitsvorgaben nicht beachtet werden<\/figcaption><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz\u00adkoordinator (SiGeKo) ist f\u00fcr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zust\u00e4ndig. 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