Ob Ihre Baustelle einen SiGeKo benötigt? Das lässt sich einfach feststellen. Die Baustellenverordnung hilft hier deutlich mit einer Übersicht:
Dabei gilt es zu beachten, das alleine die Beschäftigung eines Nachunternehmers oder von mind. zwei verschiedenen Unternehmen die zeitlich nacheinander arbeiten unter die Regelung der „mehrere Arbeitgeber“ fallen.
Um einschätzen zu können ob gefährliche Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung vorliegen hilft folgende Übersicht (Anhang II BaustllV):
- Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind
- Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden (Kategorie 1 oder 2), erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABI. EG Nr. L 374 S. 1) ausgesetzt sind
- Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern
- Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen
- Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht
- Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau
- Arbeiten mit Tauchergeräten
- Arbeiten in Druckluft
- Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden
- Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht
Und es wird schneller ein SiGeKo benötigt als gedacht wird. Denn, alleine Fassadensanierung hat schnell die Absturzhöhe von mehr als 7 Metern erreicht.
Ebenso die Dachdeckermeister, der im Rahmen der Sanierung zur Begutachtung der Traufe auf Ihre Baustelle kommt aber nicht im Auftrag des „Generalunternehmens“ steht, bedeutet: mehrere Arbeitgeber.
Wenn im Zweifel, fragen Sie nach. Wir informieren Sie gerne.